Beratung

In unserer Beratungssprechstunde bieten wir ein offenes Angebot für Geflüchtete, welches wir im Portal Mauerstraße (Mauerstraße 3, 35039 Marburg) jeden Dienstag von 14:30 bis 16:30 Uhr anbieten.

Unsere Intention ist es, unser Wissen über gesellschaftliche und bürokratische Strukturen in Deutschland sowie unsere Kontakte zu Beratungsstellen, Institutionen und Vereinen Geflüchteten und Asylsuchenden zur Verfügung zu stellen.

Ansprechpartner sind wir z.B. bei Fragen zu

  • Asylverfahren
  • Gesundheitssystem
  • Familiennachzug
  • Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Zugang zu Schule, Ausbildung und Studium
  • Sprachkursen und Führerschein

sowie bei Fragen zur Wohnungssuche und ganz allgemein bei allen Schreiben von deutschen Behörden, Rechtsanwälten und Firmen.

Manche der Anliegen, die an uns herangetragen werden, können wir schnell beantworten, vielleicht nach dem einen oder anderen Telefonat oder einer kurzen Recherche im Internet. Viele andere jedoch erfordern eine anschließende Begleitung der betreffenden Person oder Familie über einen kurzen oder auch längeren Zeitraum.

Beispielhafte Geschichten Geflüchteter, die uns in der Beratung begegnen (hier klicken)


Frau J. kommt Anfang 2022 mit vier Kindern nach Marburg. Sie ist hochschwanger, das fünfte Kind wird kurz darauf in Marburg geboren. Die Familie war ursprünglich aus Afghanistan geflohen und in Griechenland gestrandet. Dort wurden die Mutter und ihre Kinder als Flüchtlinge anerkannt, der Vater jedoch abgelehnt. Griechenland möchte abgelehnte Asylbewerber eigentlich grundsätzlich gerne in die Türkei abschieben, die Türkei möchte die Menschen aber ungerne aufnehmen. Deshalb saß der Vater eine 18-monatige „Abschiebehaftstrafe“ in Griechenland ab, während die Mutter mit den Kindern weiter nach Deutschland flüchtete. Sie stellten hier erneut Asylanträge und bekamen allgemeine Abschiebeverbote zugesprochen. Langsam finden sie sich in ihren Alltag. Drei Kinder gehen zur Schule, eine Tochter bräuchte dringend einen Kindergartenplatz, findet aber keinen. Mit dem Baby kann die Mutter, die Analphabetin ist, keinen regulären Deutschkurs besuchen. In unregelmäßigen Abständen liefert sie plastiktütenweise ihre Behördenpost in der Beratung ab. Endlich wird der Vater freigelassen und kommt nach Deutschland. Er wird jedoch im Gießener Erstaufnahme-Camp festgesetzt, weil sein Fall durch die griechische Ablehnung rechtlich komplizierter ist. Mehrmals die Woche besucht er seine Familie.

T. kommt im Sommer 2021 nach Hessen. Als frisch 18-jähriger und damit erwachsener Asylbewerber erhält er keine Unterstützung durch die Jugendhilfe mehr. Weil er aus Guinea kommt und damit aus einem Land mit sehr geringer Anerkennungsquote bzw. „schlechter Bleibeperspektive“, hat er nach damaliger Gesetzeslage kein Recht auf einen Integrationskurs. Also setzt er sich jeden Tag in eine öffentliche Bücherei und lernt selbstständig Deutsch. Irgendwann erfährt er, dass man auch mit 20 noch den Realschulabschluss machen kann (sein Zeugnis aus Guinea kann er nicht bekommen) und meldet sich in Marburg in der Schule an. Leider zu spät im Schuljahr – die Prüfung darf er diesen Sommer nicht mehr ablegen. Deshalb will er erstmal arbeiten gehen und dann im Dezember die externe Realschulprüfung ablegen. Mit dem Abschluss kann er dann endlich die IT-Ausbildung anfangen, die er sich so sehr wünscht. Doch wer legal arbeiten will, dem werden viele bürokratische Hürden in den Weg gelegt. Zuerst fehlt die Krankenversicherung, dann die „Globalzustimmung der Bundesagentur für Arbeit“ für alle Asylbewerber, die schon mindestens 9 Monate in Deutschland leben und diese Nebenbestimmung im Ausweis stehen haben. Mitten hinein platzt auch noch die Ablehnung des Asylantrags, gegen die er Klage erheben muss, um sich erstmal weiterhin legal hier aufzuhalten. Anwaltskosten müssen bezahlt werden. Schlussendlich wird von seinem Lohn nicht mehr übrig bleiben, als wenn er nicht arbeiten würde, denn wer seinen Arbeitsvertrag vorlegt (Pflicht), muss anteilig Zimmermiete in der Unterkunft zahlen. Wir bleiben dran.

Herr G-L. kommt aus der DR Kongo und arbeitet als Kardiologe in der Ukraine, als der Krieg ausbricht. Er reist nach Deutschland und stellt einen Antrag auf Aufenthalt nach der Massenzustrom-Richtlinie, wie ihn Ukrainer mit ukrainischem Pass bekommen. Der Antrag wird knapp ein Jahr später abgelehnt – und die Abschiebung in den Kongo angedroht! Schriftlich. Höflich. Aber eindeutig. Ihm bleibt nichts, als einen Asylantrag zu stellen und die Wartezeit bestmöglich auszunutzen, um seine Zeugnisse anerkennen zu lassen. Dann kann er gleich „qualifiziert geduldet“ werden und über Arbeit einen Aufenthaltstitel erlangen.
Deutschland, deine Fachkräfte! Die Begegnung hat uns alle berührt und erschüttert. Hoffentlich geht es ihm gut.

Frau A. flieht Ende 2021 mit zwei Söhnen aus der Türkei. Ihr 14-jähriger Sohn darf als Minderjähriger sofort zur Schule gehen. Ihr anderer Sohn ist geburtsblind, aber volljährig und hat damit erstmal fast gar keine Rechte. Für den speziellen Deutschkurs für Blinde in einer anderen Stadt braucht er entweder einen Aufenthaltstitel oder einen 18-monatigen Aufenthalt in Deutschland (dauert ja eine Weile), damit die Behörden und Sozialversicherungen die Kursgebühren übernehmen, die kein Mensch selbst zahlen könnte. Auch das Mobilitätstraining wird abgelehnt. Immerhin, die Entscheidungen über die Asylanträge stehen noch aus, bisher wurden sie nicht abgelehnt.
Die Mutter setzt alles daran, nach Würzburg umverteilt zu werden, wo es einen allgemeinen Integrationskurs für Blinde gibt, schafft es aber nicht. Bald darauf reisen ihre anderen beiden Kinder mit Studentenvisa legal nach Deutschland ein. Sie haben nicht vor, Asylanträge zu stellen. Von diesen beiden Erwachsenen ist einer ebenfalls blind. Er hat ein spezielles musikalisches Stipendium, muss aber selbst erstmal Deutsch lernen. Für ihn würde der Deutschkurs, und zwar nur dieser, nicht die blindentechnische Grundausbildung, sogar bezahlt werden, aber zu dem Zeitpunkt sind keine Plätze mehr frei… Die beiden fitten Brüder wollen nicht warten und bringen sich schonmal alle nötigen Wege selbst bei, unterstützt von ehrenamtlichen Helfern.

B. kam ursprünglich als Masterstudent aus der Türkei nach Deutschland. Nach wenigen Monaten stellt er fest, dass er hier nicht Fuß fassen wird. Sein Bürge zieht sich zurück, sodass das vorgeschriebene Sperrkonto als Sicherheit nicht mehr zur Verfügung steht. Außerdem gelingt ihm der Spagat zwischen Studium, Arbeit und Deutsch lernen nur sehr schlecht. Er kehrt in die Türkei zurück. Dort fliegt auf, dass er queer ist. Von seiner Familie, besonders von seinem Vater, wird er mit dem Tod bedroht. Sein Vater gehört den „Grauen Wölfen“ an, eine Art türkischer Neonazis. B. flieht nach Istanbul, er will in der Anonymität der Großstadt untertauchen. Dort warnt ihn ein Anruf seiner Schwester: Dein Vater ist auf dem Weg zu dir, er hat dich über die Polizei orten lassen! Er zerstört sein Handy und flieht weiter nach Deutschland, weil sein Visum noch einige Wochen gültig ist. Ein Freund bezahlt den Flug. Hier angekommen, will er einen Asylantrag stellen, aber Gießen weist ihn ab: Sein Visum ist ja noch gültig! Völlig verzweifelt läuft er bei großer Hitze von Gießen nach Marburg und sucht einen Unterschlupf, um die Zeit zu überbrücken. Das gelingt und zwei Wochen später kann er endlich seinen Antrag stellen. Die Anhörung steht noch bevor. Die Rainbow Refugees unterstützen ihn tatkräftig in allen Belangen.

Die Brüder A. und E., kurdische Türken, kommen Anfang 2022 nach Gladenbach bei Marburg. Leider haben sie einen Umweg über Österreich gemacht und dort Fingerabdrücke hinterlassen. Die Abschiebung nach Österreich wird angeordnet, weil Asylbewerber immer in dem EU-Land ihr Asylverfahren durchlaufen sollen, das sie zuerst betreten haben oder in dem sie eben Spuren hinterlassen haben. Nach Österreich wollen sie auf keinen Fall. Sie reichen zwei Wochen vor Ablauf der Dublin-Frist Klage ein und verlieren natürlich, denn was droht in Österreich? Sie sind dort ja noch nicht abgelehnt worden. Mit der verlorenen Dublin-Klage beginnt die sechsmonatige Überstellungsfrist neu zu laufen. Sie versuchen, sich in ein Kirchenasyl zu retten, was aber nicht gelingt. Dann passiert das Erdbeben in der Türkei. Der Ältere haut mutmaßlich dorthin ab, um nach seinen Eltern zu sehen. Der Jüngere, noch zwei Monate 17 Jahre alt, begibt sich rechtzeitig zur Polizei, um als jetzt unbegleiteter Minderjähriger in Obhut genommen zu werden. Damit ist Österreich für ihn vom Tisch.
Der Ältere taucht immer wieder mal in der Umgebung von Marburg auf und unter, einmal braucht er dringend einen Zahnarzttermin. Schließlich geht er in die Erstaufnahme in Gießen, um sich wieder asylsuchend zu melden. Dort wird er festgenommen und in Abschiebehaft gesteckt. Falls er nicht innerhalb der Haftfristen nach Österreich abgeschoben werden kann, wird er wieder freikommen und die Abschiebung aus der Unterkunft befürchten müssen. Immerhin steht nicht die Abschiebung in die Türkei an, weil sein ruhender Fall einfach wieder eröffnet wurde, als er sich in Gießen meldete.

Von fünf Geschwistern konnten vier aus Somalia fliehen. Nach zwei Jahren Flucht strandeten sie im Sommer 2020 in Belgien. Hier ist die Reise leider nicht glücklich zu Ende, denn anderthalb Jahre später werden ihre Asylanträge abgelehnt. Damit verliert man in Belgien das Recht auf fast alles, auch auf Unterkunft und Arbeit und es ist sehr viel schwerer, diesem Kreislauf mit einer Perspektive zu entkommen. Drei Geschwister, der große Bruder M. und die zwei Schwestern S. und F., ziehen im Januar 2022 weiter nach Deutschland. Den kleinen Bruder A. lassen sie zurück, weil er immer noch minderjährig ist und damit vorläufig bleiben darf. Wenn er 18 wird, hat er dreieinhalb Jahre dort gelebt, er macht eine Ausbildung und spricht fließend Französisch. Damit stehen die Chancen gut, dass er eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, zumal seine Vormundin sehr engagiert scheint.
Seine drei älteren Geschwister haben jetzt mit dem Dublin-System zu kämpfen, sie sollen nach Belgien abgeschoben werden. Eine der Schwestern wird buchstäblich in der letzten Nacht ihrer Frist abgeschoben. Sie kehrt schnell zurück und möchte sich in Gießen für einen Folgeantrag registrieren, eine neue Runde Dublin spielen – da wird sie festgenommen und in Abschiebehaft gesteckt. Ihr Verbrechen: Illegale Einreise. Wer abgeschoben wird, egal wohin, bekommt im Bescheid eine Einreisesperre gesetzt. Vier Wochen sitzt S. in Haft, teilweise rechtswidrig, wie natürlich zu spät festgestellt wird, dann wird sie plötzlich entlassen. Man habe sie nicht mehr rechtzeitig überstellen können, heißt es.
M. und F. haben in der Zwischenzeit Kirchenasylplätze ergattert, S. kommt jetzt zu ihnen. Das BAMF lehnt ihre Kirchenasylmeldung einfach als irregulär ab, wir pfeifen drauf und reichen trotzdem ein ordentliches Dossier ein. S. wird zu einem der bestdokumentierten Fälle in Hessen! Ausführlich wird die Situation abgelehnter Asylbewerber in Belgien dargestellt und das Fazit lautet: Ihr hätte deshalb auf absehbare Zeit die Verelendung gedroht, das nehmen wir so nicht hin. Besonders kalt und absurd erscheint beispielsweise, dass ihr selbst die „freiwillige Ausreise“ aus Belgien nach Somalia nicht offenstand, weil die staatliche Organisation, die solche Ausreisen finanziell unterstützt, das nur tut, wenn familiäre Anbindung zur Reintegration am Zielort vorhanden ist. Was bei S. und ihren Geschwistern nicht mehr der Fall ist. Außerdem sei es derzeit in Südsomalia so gefährlich, dass Rückkehrer_innen dort nicht von Mitarbeitern unterstützt werden könnten… Sie hätte sich also abschieben lassen müssen.
Nachdem das Kirchenasyl beendet ist, erhält M. als Erster seine Ablehnung. Weil sein Antrag auf Asyl in Belgien ja schon geprüft bzw. abgelehnt wurde, ist sein Antrag hier ein unzulässiger Zweitantrag. Er hat keine gewichtigen neuen Gründe vorgebracht. Die Klage dagegen schützt nicht vor Abschiebung. Das versucht er mit einem „Eilantrag auf aufschiebende Wirkung“ zu erreichen, der wird aber auch abgelehnt. Die Ausländerbehörde fordert die Passbeschaffung von ihm, sonst bekommt er keine Arbeitserlaubnis. Mit dem Pass kann er aber nach Somalia abgeschoben werden. Frustriert schmeißt M. den Deutschkurs hin, er sieht die langfristige Perspektive der Ausbildung nicht kommen, will lieber schwarzarbeiten. Sogar wieder weggehen, wenn auch Deutschland ihn nicht will. Schlussendlich könnte ihn niemand aufhalten.
Dann ist F. dran, die Ablehnung kommt und macht uns alle wütend. Wer kann es wagen, Frauen nach Somalia abzuschieben? Klage und Eilantrag werden erhoben, hier kann man sich auf mehr frauenspezifische Fluchtgründe wie FGM/C (Attest) berufen. Bisher wohl noch keine Nachricht vom Eilantrag.
Sie hat eine seltsame Wurmerkrankung, die endlich von einem Tropenmediziner behandelt wird.
S. hat noch keine Ablehnung erhalten. Ihr steht im September erstmal eine neue Anhörung bevor.
Aktuell sind die Geschwister über den Landkreis verteilt. M. kehrte nach dem Kirchenasyl in seine frühere Gemeinschaftsunterkunft zurück. F. wurde in eine andere, gemischte Unterkunft geschickt, weil M.s Unterkunft inzwischen zu einer reinen Männerunterkunft gemacht wurde. S. kam über Gießen bisher in eine Nachbargemeinde.

Herr A. aus Syrien hat eine große Familie. Mit zwei Söhnen flieht er 2020 nach Deutschland. Zwei Jahre später kommt die Mutter per Familiennachzug mit fünf Kindern dazu. Uns erreicht eine wahre Papierflut, viele Dinge müssen geregelt werden und so vieles hängt an der Meldebescheinigung, indirekt auch der Schulbesuch. Wohnraum muss her – zu neunt können sie nicht in einer Zweizimmerwohnung leben, sie fliegen quasi raus. Ihnen wird ein leerstehendes Pfarrhaus angeboten, im ersten Anlauf scheitert ein Mietvertrag aber am Widerstand des Kirchenvorstands, der teilweise sehr rassistische, verbitterte Debatten führte. Kurz scheint ein Haus mit Garten in W. möglich, aber der Traum platzt. Mit großem Engagement gelingt es, den negativen Beschluss für das Pfarrhaus aufzuheben und einen neuen Mietvertrag zu erarbeiten. Das Haus ist leer, wir fangen schon mal an, Möbelspenden zu sammeln. Immer wieder tauchen neue Hindernisse und Unsicherheiten auf. Dann wird laut, dass die Mutter das achte Kind erwartet. Der Mietfrieden ist wieder in Gefahr.

Ahmad K. wurde im syrischen Gefängnis so sehr gefoltert, dass er fast vollständig erblindete. Er flieht bis nach Griechenland und wird dort als Flüchtling anerkannt. Dort überleben kann er nur, indem er sich mit einem Flüchtling aus Gaza, Palästina zusammentut, der normal sehen kann. Auch er wurde als Flüchtling anerkannt. Gemeinsam kommen die beiden Männer nach Deutschland, wo Ahmad K. nach langer Wartezeit wieder als Flüchtling anerkannt wird. Sein Freund und Unterstützer Mohammad aus Palästina wird abgelehnt. Die reale Abschiebung nach Gaza droht ihm eher nicht, schon allein, weil Israel keine Palästinenser zurücknimmt, aber es ist natürlich trotzdem deprimierend. Er verschwindet irgendwo zwischen Schwarzarbeit und Moschee.
Ahmad K. geht jetzt zum Deutschkurs für Blinde und ist glücklich. Auch den Kampf ums Blindengeld hat er endlich gewonnen. Der Weg war trotz Flüchtlingsanerkennung steinig. Besonders perfide versuchte es das Jobcenter. Die Drohung: Wenn er den Deutschkurs für Blinde in Frankfurt jetzt anfangen würde, würden ihm seine Leistungen gestrichen werden, weil er verpflichtet sei, eine Maßnahme zu besuchen. Und dieser Deutschkurs sei ja schließlich keine Maßnahme des Jobcenters. Das ist schlicht falsch. Und so weiter und so fort… Seine Frau und seine vier Kinder sind in der Türkei geblieben, er möchte sie nicht nachholen.

Herr W. spielte als Kind in Syrien gern Fußball. Irgendwann bekam er eine Entzündung im Auge, die sich schnell auch auf das andere Auge ausbreitete. Die Ärzte gaben ihm Spritzen, die jedoch nicht halfen, sondern den Zustand sogar noch verschlechterten. Bald konnte er fast nichts mehr sehen, also keine Fußballspiele mehr für ihn. Sein geduldiges Gemüt behielt er bei. 2022 flieht er nach Deutschland, streift unterwegs aber leider spanisches Festland. Als er nach Oberweimar verteilt wird, weiß er noch nicht, dass seine Dublin-Frist läuft. Seine medizinische Versorgung läuft gut an, die Ärzte im Uniklinikum sagen, dass seine Augen operiert werden können. Volle Sehkraft wird er nicht bekommen, aber einen großen Unterschied spüren. Eine Woche vor dem geplanten OP-Termin wird er nachts nach Spanien abgeschoben. Von dort meldet er sich beim Sozialarbeiter seiner Unterkunft. Er kommt in einer Kirchengemeinde unter, die sich bemüht, Spenden zu sammeln, um ihm die OP in Spanien zu ermöglichen.